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Suchbegriff: Clara Martín Marqués

Die Europäische Zentralbank hat ihre Leitlinien zur Durchführung der Geldpolitik geändert und Änderungen eingeführt, die eine bedingte Wiederherstellung des Zugangs zu Eurosystem-Geschäften für Unternehmen in Abwicklungsverfahren ermöglichen, vorübergehende Vermögensarten in den allgemeinen Sicherheitenrahmen integrieren, einen Klimafaktor für klimabezogene Übergangsrisiken hinzufügen und die Zulässigkeit für internationale Schuldtitel in entmaterialisierter Form ausweiten, mit Wirkung ab März 2026.
Die Europäische Zentralbank hat angekündigt, dass sie ab dem 30. März 2026 marktfähige Vermögenswerte, die unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) in zentralen Wertpapierverwahrstellen ausgegeben wurden, als zulässige Sicherheiten für Kreditgeschäfte des Eurosystems akzeptieren wird, um sich an den technologischen Fortschritt anzupassen und Innovationen auf den europäischen Finanzmärkten zu fördern.
Die Europäische Zentralbank fordert die Geschäftspartner auf, ab 2026 mindestens einmal jährlich freiwillig ihre operative Bereitschaft für den Zugang zu den Standardrefinanzierungsgeschäften des Eurosystems zu testen. Diese Initiative soll sicherstellen, dass die Banken ihre operative Bereitschaft aufrechterhalten, da die Liquidität der Zentralbanken im Euroraum gegenüber ihrem Höchststand von 2022 weiter zurückgeht. Die Tests umfassen Hauptrefinanzierungsgeschäfte und/oder dreimonatige längerfristige Refinanzierungsgeschäfte mit Gebotsbeträgen nach Ermessen des Geschäftspartners und gegen refinanzierungsfähige Sicherheiten.

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